Ehe- & Familienrecht
Gerade das Ehe- und Familienrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung, da die Zahl der Scheidungen permanent steigt.
Wir beraten Sie in allen eherechtlichen und familienrechtlichen Belangen. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, bei einvernehmlichen sowie bei strittigen Scheidungen. Dies umfasst auch das Aufteilungsverfahren, Unterhaltsangelegenheiten sowie Besuchsrechts- und Obsorgestreitigkeiten.
Bei Auseinandersetzungen zwischen Lebensgefährten beraten wir Sie ebenso in sämtlichen Belangen.
Wir errichten für Sie Adoptionsverträge, Ehepakte und Patientenverfügungen sowie Partnerschaftsvertäge.
Sollte es zu schweren Auseinandersetzungen gekommen sein, so übernehmen wir auch Ihre Vertretung im Strafverfahren.